
Stand 1. September 2026
Aufbewahrung und Export
Geschützte Nachweise
Belege, Belegzeilen, Verkaufs- und Zahlungssnapshots, Korrekturen, Rückerstattungen sowie Kassen-, Lager-, Audit- und Tagesabschlussjournale werden mindestens zehn vollständige Jahre ab Ende des relevanten Geschäftsjahres geschützt. Ein rechtlicher Sperrvermerk verlängert die Frist.
Gastdaten
90 Tage sind nur eine Entsorgungsprüfschwelle für nicht verpflichtende Daten. Offene Forderungen, gesetzliche Nachweise und rechtliche Sperrvermerke blockieren die Entsorgung. Geeignete Gastdaten werden selektiv pseudonymisiert, ohne historische Belege zu verändern.
Export
Betriebsinhaber können verfügbare betriebsspezifische Betriebsdaten als strukturierte Exportdateien anfordern. Geschützte Provider-Zugangsdaten und andere Geheimnisse sind vom Export ausgeschlossen.